Conditions Générales de Vente
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Neteco Sàrl
Benötigen Sie eine Übersetzung? Wenn Sie diese Bedingungen aufgrund der Sprache nicht verstehen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@neteco.lu oder kontaktieren Sie uns unter +352 26 30 28 83. Wir stellen Ihnen eine geeignete Übersetzung zur Verfügung.
Artikel 1: Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die Neteco Sàrl, 3 Z.I. ZARE ILOT OUEST, L-4384 EHLERANGE, Luxemburg (nachfolgend "der Dienstleister") für ihre Kunden (nachfolgend "der Kunde") erbringt.
Entgegenstehende Bedingungen oder Anforderungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Dienstleister ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.
Diese AGB regeln ebenfalls alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
Artikel 2: Vertragsgegenstand
Neteco Sàrl bietet spezialisierte Reinigungsdienstleistungen für Fassaden, Dächer, Natursteine, Solarpaneele und Glasflächen an.
Die Leistungen beinhalten die Entfernung von Verschmutzungen, Algen und Flechten mit geeigneten Reinigungstechniken.
Es wird keine Garantie für die vollständige Entfernung aller Arten von Flecken oder Farbveränderungen übernommen.
Artikel 3: Wasser- und Stromversorgung
Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten Wasser und Strom für die Durchführung der Dienstleistungen bereitzustellen.
Werden diese Ressourcen nicht bereitgestellt, behält sich der Dienstleister das Recht vor, die Ausführung der Leistung zu stornieren oder zusätzliche Kosten aufgrund von Verzögerungen in Rechnung zu stellen.
Der Dienstleister haftet nicht für Schäden an den elektrischen Anlagen oder Wasserleitungen des Kunden, wenn diese auf einen mangelhaften, veralteten oder nicht normgerechten Zustand zurückzuführen sind. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den ordnungsgemäßen Zustand und die Funktionstüchtigkeit seiner Installationen vor Beginn der Arbeiten sicherzustellen. Schäden oder Ausfälle aufgrund bestehender Mängel oder Anomalien im Strom- oder Wassernetz liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Dienstleisters und können nicht Gegenstand von Reklamationen oder Entschädigungen sein.
Artikel 4: Zugang und Zufahrtswege
Der Kunde muss freien und ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Flächen gewährleisten.
Wenn der Zugang eingeschränkt ist und der Kunde diesen nicht rechtzeitig freimacht, kann der Dienstleister die Leistung stornieren und eine Entschädigung für den Zeitverlust verlangen.
Artikel 5: Haftung bei Wassereintritt und vorhandenen Schäden
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Türen, Fenster, Wintergärten sowie sonstige Öffnungen des Gebäudes vor Beginn der Arbeiten ordnungsgemäß geschlossen und vollständig wasserdicht sind.
Der Dienstleister übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, Wassereintritt oder Feuchtigkeit, die auf mangelnde Dichtigkeit von Fenstern, Verglasungen, Wintergärten, Türen, Fassaden oder sonstigen Gebäudeteilen zurückzuführen sind.
Bereits vorhandene Schäden müssen dem Dienstleister vor Beginn der Arbeiten vom Kunden gemeldet werden. Für Schäden, die vor der Intervention nicht gemeldet wurden, kann der Dienstleister nicht haftbar gemacht werden.
Der Dienstleister haftet ebenfalls nicht für mögliche Schäden, die durch Wasserabläufe oder den Einsatz von Reinigungsprodukten während der Arbeiten entstehen.
Sollten Reinigungsprodukte oder ablaufendes Wasser versehentlich mit Pflanzen, Blumen, Rasenflächen, Gartenmöbeln oder anderen Gegenständen in der Nähe der behandelten Flächen in Kontakt kommen, übernimmt der Dienstleister keine Haftung für daraus entstehende Schäden. Es obliegt dem Kunden, sämtliche notwendigen Schutzmaßnahmen vor Beginn der Arbeiten zu treffen.
Artikel 6: Angebote und Preise
Alle Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.
Die in den Angeboten angegebenen Preise verstehen sich stets inklusive aller Steuern (Bruttopreise), sofern nicht anders angegeben. Sie sind 10 Kalendertage ab Ausstellungsdatum des Angebots gültig. Nach Ablauf dieser Frist behält sich der Dienstleister das Recht vor, die Preise je nach Kostenentwicklung oder besonderen Umständen anzupassen.
Artikel 7: Leistungsbeginn und Verzögerungen
Die Beginntermine der Leistungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, ungünstiger Witterungsverhältnisse oder anderer unvorhersehbarer Umstände berechtigen nicht zu Reklamationen.
Der Kunde ist verpflichtet, den Dienstleister mindestens 48 Arbeitsstunden vor dem geplanten Termin über eine Stornierung oder Verschiebung zu informieren. Wird diese Frist nicht eingehalten, werden dem Kunden 50 % des Angebotsbetrags in Rechnung gestellt.
Artikel 8: Auswirkungen der Reinigung
Nach der Reinigung können Wasserflecken oder Schmutzrückstände auf angrenzenden Flächen verbleiben. Es obliegt dem Kunden, diese zu reinigen.
Der Dienstleister wendet professionelle und angemessene Techniken für jede Oberfläche an. Aufgrund der Beschaffenheit der Materialien, der Wetterbedingungen oder des ursprünglichen Zustands der Flächen können die Ergebnisse jedoch variieren. Der Dienstleister haftet nicht, wenn das Endergebnis von den subjektiven Erwartungen des Kunden abweicht, sofern die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden.
Artikel 9: Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Rechnungsdatum ohne Skonto zu bezahlen.
Jede Anzahlung muss spätestens 5 Arbeitstage vor dem vorgesehenen Ausführungstermin auf das Konto der Neteco Sàrl überwiesen werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich der Dienstleister das Recht vor, die Leistung nicht zu erbringen oder zusätzliche Gebühren zu erheben.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen zum jeweils gültigen gesetzlichen Zinssatz berechnet.
Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden, mindestens jedoch in Höhe von 40,00 €.
Artikel 10: Reklamationen und Haftung
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach der Leistungserbringung zu melden.
Der Dienstleister haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für indirekte Schäden oder finanzielle Verluste wird keine Haftung übernommen.
Artikel 11: Gewährleistung
Es kann keine Garantie gegen eine erneute Verschmutzung aufgrund von Umwelteinflüssen oder anderen Ursachen außerhalb unseres Einflusses übernommen werden (z. B. Umweltverschmutzung, Witterung etc.).
Artikel 12: Abnahme der Arbeiten
Nach Abschluss der Arbeiten muss ein Abnahmeprotokoll vom Kunden unterzeichnet werden. Reklamationen oder Schadensmeldungen müssen vor der endgültigen Abnahme erfolgen. Nach Unterzeichnung sind keine Ansprüche mehr möglich.
Artikel 13: Bildrechte – Fotografien der Leistungen
Der Kunde erteilt Neteco Sàrl ausdrücklich die Erlaubnis, vor und nach der Leistungserbringung Fotos der Arbeiten anzufertigen.
Diese Bilder dürfen zu Kommunikations- und Werbezwecken verwendet werden, insbesondere auf der Website, in sozialen Netzwerken, Broschüren oder anderen Medien von Neteco Sàrl, um die Fachkompetenz des Unternehmens zu präsentieren.
Die Bilder werden in keinem Fall die Privatsphäre oder Intimsphäre des Kunden verletzen. Wenn der Kunde dieser Nutzung widerspricht, muss er den Dienstleister vor Beginn der Arbeiten schriftlich darüber informieren.
Artikel 14: Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht des Großherzogtums Luxemburg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Luxemburg.
Letzte Aktualisierung: 31.01.2025
